Bebauungsplan ecopark Nr. 6 "Im Deesen"

Der Rat der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 den Bebauungsplanes ecopark Nr. 6 “Im Deesen“ als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan ecopark Nr. 6 „Im     Deesen“ in Kraft. Der Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung entsprechend §§ 10 und 10a BauGB kann ab sofort im Rathaus der Gemeinde Emstek, Am Markt 1, 49685 Emstek während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser sowie Landschaft werden kompensiert sowie eine Ersatzwaldaufforstung und Waldersatz durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1  Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres  seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emstek unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

                        

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

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