Bebauungsplan Nr. 130 "Ortsentlastungsstraße 1. Bauabschnitt"

Der Rat der Gemeinde Emstek hat den Bebauungsplanes Nr. 130 “Ortsentlastung 1. Bauabschnitt“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 130 „Ortsentlastungsstraße 1. Bauabschnitt“ in Kraft.

Der Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung entsprechend §§ 10 und 10a BauGB, die Verkehrsuntersuchung – Trassenvarianten in der Gemeinde Emstek (Aktualisierung West- und Nordumfahrung) (Zacharias Verkehrsplanungen, Stand August 2015), das Schalltechnische Gutachten zum Neubau einer Entlastungsstraße (1. Bauabschnitt) der Gemeinde Emstek (itap GmbH, Stand September 2015), der Fachbeitrag „Biotoptypen“ zu der Entlastungsstraße im Nordwesten von Emstek (Ökoplan, Stand Januar 2016), der Faunistischer Fachbeitrag „Fledermäuse“ zu der Entlastungsstraße im Nordwesten von Emstek (Ökoplan, Stand Januar 2016), der Faunistischer Fachbeitrag „Brutvögel“ und „Lurche“ zu der Entlastungsstraße im Nordwesten von Emstek (Ökoplan, Stand Januar 2016) und der Vorentwurf der Regelquerschnitte (Ingenieurbüro Horst Prante, Stand April 2016 kann ab sofort im Rathaus der Gemeinde Emstek, Am Markt 1, 49685 Emstek während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien etc. auf die der Bebauungsplan Bezug nimmt, werden in der jeweils gültigen Fassung während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Emstek bereitgehalten.

 

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