Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Nähere Informationen zu den vielfältigen Aufgaben und Tätigkeitsbereichen von Schiedspersonen gibt es unter www.schiedsamt.de.
Unsere derzeitigen Schiedspersonen für die Gemeinde Emstek:
Herr Jürgen Ahrens
Tel.: 04471/7013554
Mail: juergen.ahrens@schiedsmann.de
Herr Christian Teich
Tel.: 0171/4803350
Mail: christian.teich@schiedsmann.de
