Der Beirat für Menschen mit Behinderung
in der Gemeinde Emstek ist das Bindeglied zwischen den Bürgern mit Handicap und der Verwaltung bzw. der politischen Gremien.
Er hilft ...
- bei speziellen Fragen zum Thema Barrierefreiheit.
- bei der Planung neuer Hilfsangebote in der Gemeinde Emstek.
- wenn Sie Menschen mit Behinderungen in Ihren Verein/Ihre Selbsthilfegruppe einbeziehen möchten.
- wenn Sie Anregungen einbringen oder Kritik loswerden möchten.
UN Behindertenrechtskonvention
Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht und kein Akt der Fürsorge oder Gnade.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt dies klar und konkretisiert damit eindeutig grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.
Sie erfasst unter anderem Lebensbereiche wie z. B. Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
Richard v. Weizsäcker, 1987
Die Aufgaben des Beirates
Wir unterstützen die Gemeinde bei der Verwirklichung der Ziele des NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz).
Wir vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Beschlussgremien und der Verwaltung der Gemeine Emstek sowie gegenüber allen Institutionen, die mit den behinderungsrelevanten Angelegenheiten befasst sind.
Wir wirken beratend bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Gemeinde mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen bzw. betreffen können.
Wir erarbeiten dazu Vorschläge und geben Anregungen für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen.
Wir sind Ansprechpartner der Gemeinde Emstek, seiner Einwohner sowie aller in der Behindertenarbeit tätigen Vereine, Verbände und Organisationen.