Kommunalwahl in Niedersachsen – 13. September 2026
Allgemeine Informationen
Am Sonntag, den 13. September 2026, finden in Niedersachsen die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind in der Regel von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die aktuell laufende Wahlperiode begann nach der Wahl 2021 am 01.November 2021 und endet am 31. Oktober 2026.
Sollte bei Direktwahlen (z. B. Bürgermeister oder Landrat) im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine Stichwahl am 27. September 2026 statt.
Was wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden verschiedene kommunale Vertretungen und auch Verwaltungsleitungen neu bestimmt.
Dazu gehören:
- Kreistag des Landkreises Cloppenburg
- Rat der Gemeinde Emstek
- Landrätin / Landrat des Landkreises Cloppenburg
- Bürgermeisterin / Bürgermeister der Gemeinde Emstek
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Personen, die am Wahltag:
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Kommune haben,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen für Wählende
Auf der Internetseite des Landeswahlleiters finden Sie weiterführende Informationen zur Kommunalwahl:
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems | Nds. Landeswahlleiter
Du möchtest uns bei der Wahl unterstützen? Jetzt Wahlhelfer/in werden!
Am Sonntag, den 13. September 2026, finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Auch in unserer Gemeinde werden an diesem Tag zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger benötigt, die bei der Durchführung der Wahl mithelfen.
Die Gemeinde sucht daher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem Wahlvorstand tätig werden möchten.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes sorgen gemeinsam für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Ausgabe der Stimmzettel an die Wahlberechtigten
- Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Überwachung der Wahlurne und des Wahlraums
- Unterstützung der Wählerinnen und Wähler bei Fragen zum Wahlvorgang
- Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale
Der Einsatz erfolgt am Wahltag im Wahllokal. Die Mitglieder eines Wahlvorstandes teilen sich die Aufgaben im Laufe des Tages auf, sodass nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Zur Auszählung ab 18:00 Uhr müssen jedoch alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes kann Wahlhelfer werden.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Vor der Wahl erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Einweisung in ihre Aufgaben.
Aufwandsentschädigung
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) gezahlt.
Entsprechend § 10a der Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Emstek in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 10.12.2025 beträgt die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer 50,00 € je Wahltag und für Hilfskräfte 35,00 € je Wahltag.
Interesse an der Mitarbeit?
Wer Interesse hat, am Wahltag aktiv zur Durchführung der Wahl beizutragen, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden:
Gemeinde Emstek – Wahlamt
Telefon: 04473/9484-21
E-Mail: wahlen@emstek.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Informationen an:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Die Gemeinde freut sich über jede Unterstützung.
Ergebnis der Kommunalwahl 2021:
Hier finden Sie das Ergebnis der letzten Kommunalwahl vom 12. September 2021:
Kommunalwahlen 2021 - Wahlenübersicht
Ansprechpartner im Rathaus:


