Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments sind Lärmkarten in Niedersachsen aufgestellt worden. Kartiert wurden alle Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen aufweisen. Für die Gemeinde Emstek wurden die Hauptverkehrsstraßen Autobahnen 1 (A1) und 29 (A 29) und die Bundesstraßen 69 (B 69), 72 (B 72) und 213 (B 213) als mögliche betroffene Verkehrswege betrachtet und ausgewertet.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat am 28.11.2018 die Aufstellung und Auslegung des Lärmaktionsplanes für Emstek beschlossen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat in der Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Emstek ausgelegen.
Der Rat der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 den vereinfachten Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet Emstek beschlossen.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit wird die 4. Runde bearbeitet.
Die Zwischenergebnisse wurden vom 25.10.2023 - 24.11.2023 veröffentlicht.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.05.2024 wurde der ausgearbeitete Entwurf zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Emstek vorgestellt.
Der Entwurf kann vom 17.05.2024 - 31.05.2024 auf dieser Seite eingesehen werden.
PDF-Dateien der Pläne: