Die Gemeinde Emstek hat entsprechend den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen (je zwei Frauen und zwei Männer) für die Jugendschöffenwahl für die Amstperiode 2024 bis 2028 aufzustellen.
Jugendschöffe kann werden, wer am Tag des Amtsbeginns (01.01.2024) zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, in Emstek wohnhaft ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (Freiheitsstrafe von mind. sechs Monaten), nicht aufgrund ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit (Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, Polizist, Vollstreckungsbeamter, …) verhindert und nicht in Vermögensverfall geraten ist. Außerdem darf das Amt eines Schöffen nur bekleiden, wer in den letzten 10 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden ist.
Wer Interesse daran hat, als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024 bis 2028 eingesetzt zu werden, kann sich bis zum 03. März 2023 bei der Gemeinde Emstek, Herrn Büssing, Zimmer: 01.02, Tel.: 04473/9484-24, für die Vorschlagsliste bewerben.
Informationen über das Ehrenamt Jugendschöffe, Rechtsvorschriften und ein Bewerbungsformular gibt es auch im Internet unter: www.schoeffenwahl.de.