Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am Sonntag, den 23.Februar 2025, statt. 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Die elektronisch ausfüllbaren Formulare sowie weitere Informationen für Auslandsdeutsche finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:

  Deutsche im Ausland

 

Informationen für Wählende

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiterführende Informationen zur Bundestagswahl:

  Bundeswahlleiterin

 

Ergebnis Bundestagswahl 2021

Hier finden Sie das Ergebnis der Bundestagswahl 2021

 

Ansprechpartner im Rathaus:

Stefan Büssing

Raum 01.02

  0 44 73 - 94 84 24

 0 44 73 - 94 84 74

stefan.buessing@emstek.de

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