Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet voraussichtlich am Sonntag, den 23.Februar 2025, statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Die elektronisch ausfüllbaren Formulare sowie weitere Informationen für Auslandsdeutsche finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
Informationen für Wählende
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weiterführende Informationen zur Bundestagswahl:
Ergebnis Bundestagswahl 2021
Hier finden Sie das Ergebnis der Bundestagswahl 2021
Ansprechpartner im Rathaus: